Nach der Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Dekanats der Juristischen Fakultät durch das Präsidium, haben Herr Prof. Dr. Schwarze und Frau Prof. Dr. Beck zum 1. April 2021 ihre Ämter übernommen:
Herr Prof. Dr. Roland Schwarze (Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht) wurde durch den Fakultätsrat zum Dekan gewählt und löste zum Beginn des Sommersemesters 2021 Prof. Dr. Bernd H. Oppermann, LL.M. (UCLA) ab.
Frau Prof. Dr. Susanne Beck, LL.M. (LSE), (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie) ist nun Studiendekanin und ist damit die Nachfolgerin von Prof. Dr. Claas Friedrich Germelmann, LL.M.
Über die Aufgaben des Dekans und der Studiendekanin
Der Dekan sitzt dem Dekanat vor und vertritt die Fakultät innerhalb der Leibniz Universität. Das Dekanat vertritt die Interessen der forschenden und lehrenden Mitglieder der Fakultät und ist verantwortlich für die nachhaltige Bereitstellung der Ressourcen, die die Mitglieder der Fakultät für die Erfüllung ihres Wissenschaftsauftrages benötigen.
Die Studiendekanin leitet das Studiendekanat, das als Teil des Dekanats mit der besonderen Zuständigkeit für Studium und Lehre betraut ist. Sie ist damit verantwortlich für die Sicherstellung des Studienangebots und die Studienberatung sowie für die Durchführung der Prüfungen.
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