Am 29.11.2019 ist die Änderung des Deutschen Richtergesetzes, im Hinblick auf die Anhebung der Regelstudienzeit auf nunmehr zehn Semester, in Kraft getreten.
Die Änderung entfaltet ihre Wirkung rückwirkend für das bereits laufende Semester und gilt damit für alle Studierenden, die sich im Wintersemester 2019/20 im ersten bis zehnten Fachsemester befinden. Studierenden, die sich im laufenden Wintersemester im zehnten Fachsemester befinden und deren BAföG-Antrag wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer bereits abgelehnt wurde, wird empfohlen, sich diesbezüglich mit dem Studentenwerk in Verbindung zu setzen.
Die Änderung der Regelstudienzeit hat allerdings keine Auswirkung auf den Freiversuch nach § 18 NJAG (Freischuss).
Das Änderungsgesetz können Sie im Bundesgesetzblatt nachlesen.
Weitere Informationen
- Für weitere Informationen können Sie sich gerne bei Frau Wagner zu den Sprechzeiten des Prüfungsamtes melden.
- Bei Fragen bezüglich Ihres BAföG Antrags wenden Sie sich an das Studentenwerk Hannover.