Am Montag, den 14.01.2018 fand um 18.00 Uhr der durch das Kriminalwissenschaftliche Institut organisierte Vortragsabend zum Thema „Der Fall Ralf Witte – 5 ½ Jahre zu Unrecht im Gefängnis“ statt. Referent war das „Justizopfer“ aus Hannover, Ralf Witte, persönlich. Der Vortrag traf auf großes Interesse und lockte ein breites Publikum zu der sehr gut besuchten Veranstaltung.
Herr Witte berichtete im Rahmen des Vortrages ausführlich über seine Geschichte: E wurde 2001 von der damals 15-jährigen Jennifer W. beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Obwohl er ein Alibi für die angeblichen Tatzeitpunkte vorweisen konnte, sich keine DNA-Spuren finden ließen und durch ein medizinisches Gutachten die Jungfräulichkeit des Mädchens nachgewiesen wurde, wurde Herr Witte zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Revision wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.
Fünf Jahre nach der Verurteilung erreichte Johann Schwenn als Wittes neuer Anwalt eine Wiederaufnahme des Prozesses. Das Landgericht Lüneburg ließ ein neues Gutachten über die Zeugin fertigen, das erhebliche Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit erkennen ließ. Daraufhin wurde Ralf Witte 2010 freigesprochen.
Im Anschluss an den Vortrag bestand die Gelegenheit Fragen zu stellen. Daraufhin ergriffen viele Studierende die Initiative, mit Herrn Witte über seinen Fall ins Gespräch zu kommen.
Dabei erzählte Ralf Witte nicht nur von den Erfahrungen, die er im Gerichtsverfahren machen musste, sondern auch, wie es für ihn persönlich war, unschuldig im Gefängnis sitzen zu müssen. Besonders ging Witte auch auf den Umgang mit seiner Familie ein, die die gesamte Zeit hinter ihm stand und ihm den Rücken stärkte.
Um das Geschehene zu verarbeiten, hat Herr Witte ein Buch geschrieben (welches er bisher nicht veröffentlicht hat) und sich in therapeutische Behandlung begeben. Bis heute befindet er sich aufgrund von Angstzuständen durch die Haftstrafe in Therapie. Dadurch ist Ralf Witte arbeitsunfähig und verrentet.
Zum Ende des Vortragabends bekräftigte Witte sein Vertrauen in den Rechtsstaat, das er bis heute nicht verloren hat. Auch er geht davon aus, dass sein Fall ein Einzelfall ist.
Die Fakultät dankt Herrn Witte für den sehr spannenden Vortrag und die persönlichen Einblicke in seinen Fall.