Im Wintersemester 2019/2020 veranstaltet Herr Prof. Dr. Meier, vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, eine Ringvorlesung zu aktuellen kriminologischen Perspektiven auf den Strafvollzug und die Entlassung.
Worum es geht
Es gibt in Deutschland aktuell etwa 180 Gefängnisse mit einer Kapazität von etwa 74.000 Haftplätzen. Über das Innenleben dieser Einrichtungen, über die Ziele der Justizverwaltung und den Umgang mit den Gefangenen, über die sozioökonomischen und psychosozialen Probleme der Gefangenen, ihr Erleben der Haftzeit, über die Schwierigkeiten bei der Entlassung und der Wiedereingliederung ist meist nicht viel bekannt.
Die Ringvorlesung will aus unterschiedlichen Perspektiven einen Blick auf die aktuelle Situation des Strafvollzugs und der Entlassung werfen. Zu Wort kommen sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die über die Ergebnisse ihrer Forschungen im Strafvollzug berichten. Zu Wort kommen sollen aber auch Praktikerinnen und Praktiker, die über die Gestaltung des Übergangsmanagements aus dem Vollzug in die Freiheit berichten, über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Perspektive der Verteidigung.
Angesprochen sind die Studierenden an der Juristischen Fakultät, die den Schwerpunkt 4 „Strafverfolgung und Strafverteidigung“ gewählt haben.
Eingeladen sind aber auch alle anderen Studierenden, die sich für die Fragen des Strafvollzugs und der Entlassung interessieren, mögen sie Jura oder ein anderes Fach studieren. Last but not least richtet sich die Einladung auch an die interessierte Öffentlichkeit.
Die Termine
Die Ringvorlesung wird immer Dienstags von 18.00 - 19.30 Uhr, auf dem Conti-Campus, Raum 1502.1313, stattfinden.
Die einzelnen Termine samt Details finden Sie hier:
22.10.19 | Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier, Hannover | Rechtliche, konzeptionelle und kriminologische Grundlagen des Strafvollzugs und der Wiedereingliederung |
29.10.19 | Dr. Stefan Suhling, Kriminologischer Dienst Niedersachsen | Zur Erfassung der Wirkungen des Strafvollzugs |
05.11.19 | Prof. Dr. Melanie Wegel, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften | Freiheitsstrafen aus der Sicht von Inhaftierten, mit einem Blick auf das Justizsystem in der Schweiz |
12.11.19 | Dr. Alexander Vollbach, Senator für Justiz und Verfassung Bremen | Auf dem Weg zurück ins Leben. Fallstudien aus der forensischen Kriminologie |
19.11.19 | Dr. Thimna Klatt, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, Hannover | Der Jugendarrest – Möglichkeiten und Grenzen einer kurzen freiheitsentziehenden Maßnahme |
26.11.19 | Sarah Fehrmann, M.A., Justizvollzugsanstalt Heinsberg | Gestaltung von Zeit und Raum im Jugendstrafvollzug |
03.12.19 | Dr. Johann Endres, Kriminologischer Dienst des bayerischen Justizvollzugs | Sozialtherapie als Behandlungsform im Strafvollzug |
10.12.19, | Dr. Anika Hoffmann, Kriminologische Zentralstelle, Wiesbaden | Spannungsfeld Extremismusprävention im Strafvollzug |
12.12.19
| Stefan Bock, Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen, Hannover | Übergangsmanagement aus dem Straf- und Maßregelvollzug. Bewährungs- und Führungsaufsichtsprobanden in die Freiheit begleiten. Die Rolle der Bewährungshilfe in Zusammenarbeit mit den Vollzugseinrichtungen, Sicherheitsbehörden und freien Trägern |
17.12.19 | RA Prof. Dr. iur. habil. Helmut Pollähne, Bremen | Bewährungshilfe und Führungsaufsicht als Fortsetzung des Vollzugs mit anderen Mitteln? Verteidigungsmöglichkeiten und Rechtsschutz |
07.01.20 | Prof. Dr. Anke Neuber, Ostfalia, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Braunschweig/Wolfenbüttel | Die Schmerzen des Freiheitsentzugs – Für Frauen anders? |
14.01.20 | Dr. Verena Boxberg, Hochschule Fresenius online plus | Gewaltanwendung im Strafvollzug als Ausdruck von Hierarchie und Subkultur |
21.01.20
| Prof. Dr. Ineke Pruin, Institut für Strafrecht und Kriminologie, Universität Bern | Weil er schon morgen Ihr Nachbar sein könnte. Europäische Perspektiven auf die Gestaltung des Übergangs vom Strafvollzug in die Freiheit. |
30.01.2020 | Dr. Nicole Bögelein, Universität zu Köln | Ersetzt Freiheit Geld? Wie Verurteilte und Justizangehörige die Ersatzfreiheitsstrafe deuten |