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Einladung zum rechtshistorischem Forschungskolloquium mit dem Thema „Der neue Blick auf das römische Recht“ am 23.1.

Einladung zum rechtshistorischem Forschungskolloquium mit dem Thema „Der neue Blick auf das römische Recht“ am 23.1.

© Conny Schneider | unsplash.com

Am 23. Januar 2025 veranstaltet der Lehrstuhl für Zivilrecht und Rechtsgeschichte (Prof. Dr. Meder) ein Forschungskolloquium zum Thema „Der neue Blick auf das römische Recht: ein ius humanum aus Norm und Natur“. Als Referent konnte Prof. Dr. Dr. h.c. Okko Behrends, Georg-August-Universität Göttingen, gewonnen werden.

Die Veranstaltung gewährt Einblicke in die Forschung und richtet sich in erster Linie an Doktorand*innen und fortgeschrittene Studierende, die Interesse an wissenschaftlichem Austausch haben.

Das Kolloquium wird im Leibnizsaal des Leibnizhauses, Holzmarkt 4 – 6, 30159 Hannover stattfinden.

Über den Vortrag

Die Wiege nahezu aller Privatrechtsordnungen in Europa bildet das antike römische Recht. Trotz der großen politischen und sozialen Veränderungen, die auf das römische Recht von der ausgehenden Republik bis zum byzantinischen Kaiser Justinian I. einwirkten, überdauerte ein anthropologisches Paradigma, das sich bis heute in Wissenschaft und Gesetzgebung erhalten hat: Recht ist ius humanum, ist ein menschengemachtes Recht, das, wie der Mensch selbst, aus einem geistigen und einem natürlichen Element gebildet ist. In der Lehre des klassisch-römischen Rechts kam dieses Paradigma als Komplementarität von Norm und Natur zum Ausdruck. Dahinter verbarg sich ein umfassendes Konzept, das die Norm- und Naturseite des Menschen zu einem Kernbestand an formalen Regeln mit Rücksicht auf das rechtsethische Prinzip der Gleichheit ausbuchstabierte. Während das Prinzip der Gleichheit Gerechtigkeit im Einzelfall herstellte, gewährleisteten die formalen Rechtsregeln die notwendige Sicherheit und Kontinuität des Rechtssystems im Ganzen. Okko Behrends wird das Zusammenspiel zwischen diesen beiden, für das Rechtsdenken bis heute konstitutiven Elementen erläutern und anhand der antiken Quellen aufzeigen, dass das römische Recht sich nicht in einem bloßen Fallrecht erschöpfte, sondern stets auf das Equilibrium von System und Situation, von Recht und Gerechtigkeit, von Norm und Natur bedacht war.

Über den Referenten

Okko Behrends, Professor für Römisches und Bürgerliches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät Göttingen, hat zeitlebens zu Ursprüngen und Wandlungen des römischen Rechts und dessen geistigen Grundlagen geforscht. Nach seiner Emeritierung ist er durch zahlreiche Vorträge und Publikationen in Erscheinung getreten. Mit seinem Vortrag knüpft er an die Forschungsergebnisse an, die er an der Tulane Law School in New Orleans im Rahmen der Eason Weinmann Lecture 2022 zum Thema „The Spirit of Roman Law Re-Evaluated“ präsentiert hat.