Das Coronavirus trifft die Wirtschaft mit voller Wucht und ohne jede Vorwarnung. Viele Unternehmen stehen nun vor der Frage, ob ihr Versicherungsschutz auch die mit der Corona-Pandemie einhergehende Unterbrechung von Lieferketten, die Schließung von Betrieben und die Absage von Veranstaltungen umfasst. Jan D. Lüttringhaus und Jonathan Eggen nehmen in ihrem Beitrag in „Recht und Schaden“ zunächst die unterschiedlichen Deckungskonzepte und Haftungsfragen in den Blick (Lüttringhaus/Eggen „Versicherungsschutz und Corona-Pandemie: Deckungs- und Haftungsfragen im Kontext der Betriebsunterbrechungs- und Veranstaltungsausfallversicherung“, r+s 2020, 250–258). In einem weiteren Beitrag gehen Jan D. Lüttringhaus und Florian M. Genz sodann der Frage nach, ob das Auftreten des Coronavirus und der hierdurch hervorgerufenen Covid-19-Erkrankung eine Gefahrerhöhung im Sinne der §§ 23 ff. VVG darstellt (Lüttringhaus/Genz „Gefahrerhöhung durch Pandemien – Das Beispiel des Coronavirus“, r+s 2020, 258–264).