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OEZUDAT - Datenschutzrechtliche Voraussetzungen und Folgen des Begriffs der öffentlich zugänglichen Datei

OEZUDAT - Datenschutzrechtliche Voraussetzungen und Folgen des Begriffs der öffentlich zugänglichen Datei

Leitung:  Prof. Dr. Nikolaus Forgó
Team:  Mag. Markus Kastelitz, LL.M.
Jahr:  2008
Förderung:  20.000 € durch eine österreichische Bonitätsauskunftei
Laufzeit:  07/2008 - 10/2008
Ist abgeschlossen:  ja

Projektziel:

Im Rahmen des Forschungsauftrages "Datenschutzrechtliche Voraussetzungen und Folgen des Begriffs der öffentlich zugänglichen Datei" (OEZUDAT) eines österreichischen Bonitätsauskunftsdienstes untersuchte das IRI u.a. die Fragen, ob eine Bonitätsdatenbank eine öffentlich zugängliche Datei gemäß § 28 Abs 2 DSG 2000 ist und ob den Betroffenen ein zur Datenlöschung führendes Widerspruchsrecht zukommt. Zudem behandelt das erstellte Gutachten auch allgemeine datenschutzrechtliche Fragen zur Tätigkeit von Bonitätsauskunfteien, dabei wurde auch ein Rechtsvergleich zur Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland und eine europarechtliche Analyse (insbesondere bezüglich Artikel 14 Datenschutz-RL) vorgenommen.

Projekveröffentlichungen

Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Mag. Markus Kastelitz, LL.M.Das Widerspruchsrecht gemäß § 28 Abs 2 DSG 2000, jusIT 2009/11, 18.
Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Mag. Markus Kastelitz, LL.M.