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MobIPaR - Mobilisation Intensiv-Pflegebedürftiger durch adaptive Robotik

MobIPaR - Mobilisation Intensiv-Pflegebedürftiger durch adaptive Robotik

Leitung:  Prof. Dr. Susanne Beck
Team:  Ass. iur. Daniela Sprengel
Jahr:  2017
Datum:  01-04-17
Förderung:  142.080 € durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Laufzeit:  04/2017 - 12/2020
Ist abgeschlossen:  ja
Weitere Informationen mobipar-projekt.de

Das Projekt: MobIPaR

Auf Intensivstationen gehören regelmäßige Mobilisation bereits zum Therapieprogramm von weniger schwer betroffenen Pflegebedürftigen, jedoch ist die Umsetzung keineswegs Standard. Aktuell ist die Mobilisierung intensiv-pflegebedürftiger, schwerbetroffener Patienten nur unter Einsatz von enormen personellen Ressourcen realisierbar. Aufgrund des gestiegenen Kostendrucks und des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen erhalten Intensiv-Pflegebedürftige heute zu wenig Bewegungstherapie.

Der Einsatz einer robotischen Komponente bei pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten stellt auch eine rechtliche Herausforderung dar. Juristische Probleme und Spannungsfelder sind zu erforschen, sowie mögliche Probleme aufzuzeigen und ggf. Lösungen zu erarbeiten.
Im Bereich des öffentlichen Rechts ergibt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein technisches Gerät überhaupt als Medizinprodukt zugelassen und genutzt werden kann. Dieser Bereich ist stark von europarechtlichen Normen geprägt: In erster Linie steht die Sicherheit, aber auch die Wirksamkeit im Fokus.
Zudem ist das Datenschutzrecht relevant: medizinische Informationen sind besonders sensibel und können personenbezogene Daten darstellen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Patientin oder des Patienten muss geschützt werden - andererseits besteht auch ein Interesse, mit den Daten wissenschaftlich zu forschen und so einen Beitrag zum Fortschritt zu leisten.
Interessante strafrechtliche und zivilrechtliche Fragen stellen sich beispielsweise im Bereich der Einwilligung von Patientinnen und Patienten. Gerade auf der Intensivstation befinden sich regelmäßig auch einwilligungsunfähige Personen, die beispielsweise im Koma liegen. Ihre Rechte müssen abgewogen werden: einerseits sollen sie medizinisch umfassend betreut werden, andererseits soll möglichst nach ihrem Willen gehandelt werden.
Für die Praxis ebenfalls von herausragender Bedeutung ist die Frage der Haftung: Was genau ist noch unter dem sogenannten "erlaubten Risiko" zu verstehen, um einen Fahrlässigkeitsvorwurf im Zivil- und Strafrecht zu vermeiden? Es muss erarbeitet werden, welche Sorgfaltspflichten bei der Inbetriebnahme des Pflege- und Rehabilitationsbetts entstehen.

Forschungsziele

Die Motivation des Projekts MobIPaR ergibt sich aus dem Ziel, den Genesungsprozess schwer pflegebedürftiger Patienten in verschiedenen Umgebungen und Stadien durch gezielte Interventionen entscheidend zu fördern. Durch eine frühe Mobilisation mittels des vertikalisierbaren Pflegebetts werden physiologische Systeme gestärkt und sekundäre Komplikationen verhindert. Weiterhin profitieren die Nutzergruppen der professionell Pflegenden, Therapeuten und Angehörigen des zu Pflegenden durch die signifikante physische Entlastung und die einfachere Anwendung.

Die Innovation des Projekts MobIPaR ist insbesondere die Ausweitung der Anwendbarkeit robotergestützter Mobilisierung im Bett für die Pflege auf Intensivstationen. Separate Therapiegeräte anderer Hersteller sind aufgrund der gefährlichen und personalintensiven Transfers der Pflegebedürftigen dort nicht einsetzbar.