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Urteilsverkündung im EuGH-Verfahren zum Fremdbesitzverbot

Urteilsverkündung im EuGH-Verfahren zum Fremdbesitzverbot

Im letzten Jahr hat der bayerische Anwaltsgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob das so genannte Fremdbesitzverbot im anwaltlichen Berufsrecht gegen Europarecht verstößt. Christian Wolf führt als Parteivertreter der beklagten Rechtsanwaltskammer München, unterstützt von der Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer Nadja Wietoska, als Prozessbevollmächtigter den Prozess vor dem EuGH.

Am 30. April fand die mündliche Verhandlung in der Rechtssache (C-295/23) vor dem EuGH in Luxemburg statt. Nachdem am 04. Juli der Generalanwalt Campos Sanchez-Bordona seinen Schlussantrag veröffentlichte, wird nun am kommenden Donnerstag, den 19. Dezember um 9.30 Uhr das Urteil zum Fremdbesitzverbot vor dem EuGH in Luxemburg gefällt. Die Urteilsverkündung lässt sich im Stream verfolgen.

Im Anschluss an die Urteilsverkündung wird ein kurzes Statement von Christian Wolf in den sozialen Medien veröffentlicht. In einem Stream gegen 12 Uhr wird er außerdem einen Live-Kommentar zu der Entscheidung geben. Danach besteht die Möglichkeit,  Fragen an ihn zu richten.