Generatives KI-Training und der TDM-Trugschluss, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) 2024, 1676-1685.
Die kreativen Leistungen generativer KI-Systeme sind auf umfangreiches Training der zugrundeliegenden Modelle zurückzuführen. Dieses Training erfolgt unter Verwertung massiver Datenmengen, der größte Teil davon urheberrechtlich geschützt. Während die Diskussion in den USA im Lichte der „fair use defense“ geführt wird, verweisen die KI-Entwickler in Europa und Deutschland auf die Schranke für Text und Data Mining. Wie ein genauerer Blick auf die technologischen Grundlagen erhellt, ist die Anwendung dieser Schranke ausgeschlossen.
Generative KI, urheberrechtliche Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung – Teil 1: Das Modellinnere, Computer und Recht (CR) 2024, 765-772.
Generative KI und urheberrechtliche Vervielfältigung im Modellinnern – Teil 2: Die öffentliche Zugänglichmachung, Computer und Recht (CR) 2024, 831-840.
Bei generativem KI-Training werden in großem Umfang urheberrechtlich geschützte Werke verwertet. Bislang kaum erörtert ist die Frage, ob während des KI-Trainings „im Innern“ der Modelle Vervielfältigungen dieser Werke entstehen können. Diese Vervielfältigungen wären bei Angebot modellbasierter Dienstleistungen im Internet (z.B. ChatGPT) dem öffentlichen Zugriff ausgesetzt. Wollte man darin eine Urheberrechtsverletzung sehen, käme wohl auch nationales Urheberrecht zur Anwendung; außerdem wären nationale Gerichte international zuständig. Die verbreitete Vorstellung, die außereuropäischen KI-Entwickler seien dem europäischen Urheberrecht nicht unterworfen, wäre dann in Zweifel zu ziehen. Der erste Teil des Beitrags analysiert die Frage der Vervielfältigung „im Innern“ von KI-Modellen. Der zweite Teil im Folgebeitrag befasst sich mit der Frage der öffentlichen Zugänglichmachung der trainierten Modelle und der Rechtsdurchsetzung.
Generatives KI-Training und Text- und Data-Mining – Eine funktionale Unterscheidung, Künstliche Intelligenz und Recht (KIR) 2024, Dezember-Heft, ca. 10 Seiten.
Die kreativen und produktiven Fähigkeiten generativer KI-Systeme sind auf ein umfangreiches Datentraining der zugrundeliegenden Modelle zurückzuführen. Der ganz überwiegende Teil der Trainingsdaten ist allerdings urheberrechtlich geschützt. Die im Zuge der Vorbereitung und während des Trainings stattfindenden Vervielfältigungshandlungen sind grundsätzlich als Urheberrechtsverletzungen einzuordnen. Dies wird von der überwiegenden Ansicht im Schrifttum unter Verweis auf die Schranke für sog. Text und Data Mining verneint. Auch ohne Abtauchen in die technologischen Details zeigt bereits ein funktionaler Vergleich zwischen Text und Data Mining und generativem KI-Training, dass letzteres nicht unter die Schranke fällt.
Herausfordernd: Urheberrecht und generatives KI-Training, Deutsche Richterzeitung (DRiZ) 2024, 442-445 (zusammen mit Julia Danevitch).
Der Aufschwung generativer KI ist auf umfangreiches Datentraining zurückzuführen, welches überwiegend unter Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke erfolgt. Der Blick auf die technologischen und rechtlichen Grundlagen erhellt, dass dabei die Rechte der Urheber verletzt werden. Dies bedeutet – wie eine erste richterliche Entscheidung belegt – dass vor allem die Justiz gefordert sein wird, einen Beitrag zur Rechtssicherheit zu leisten.