Soeben ist im Verlag C.H.Beck die dritte Auflage der Printausgabe des von Kur/v. Bomhard/Albrecht herausgegebenen BeckOK MarkenR erschienen.
Prof. Eichelberger hat dort § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (Unterscheidungskraft) und § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (beschreibender Charakter) für Wortmarken kommentiert.