Hinweise für Studierende:

Was ist zu beachten bei der Anfrage zu Gutachten für Bewerbungen um LL.M.-Studiengänge und um Stipendien sowie zur Betreuung von Abschlussarbeiten und Dissertationsprojekten?

Gutachten für Studienplatz- und Stipendienbewerbungen

Professor Dornis ist zur Erstellung von Gutachten für Studierende zur Bewerbung um Studienplätze (z.B. in LL.M.-Programmen) und um Stipendien bereit. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass am Lehrstuhl mindestens eine schriftliche Prüfungsleistung (z.B. Seminar- oder Schwerpunktbereichsarbeit) mit deutlich überdurchschnittlichem Erfolg abgelegt wurde.

 

Betreuung von Abschlussarbeiten und Dissertationsprojekten

Die Betreuung von Seminar-, LL.B.- oder LL.M.-Arbeiten sowie von Dissertationsprojekten erfolgt ausschließlich auf den Forschungsgebieten des Lehrstuhls.

Dissertationsprojekte werden grundsätzlich nur zur Betreuung angenommen, wenn am Lehrstuhl bereits mindestens eine schriftliche Prüfungsleistung mit deutlich überdurchschnittlichem Erfolg absolviert wurde und überdies die Voraussetzungen des § 4 Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität (Promotionsordnung 20/2017 vom 30. August 2017) erfüllt sind.

Die Bewerbung um Annahme der Betreuung für Dissertationsprojekte erfolgt unter Vorlage eines Exposés im Umfang von mindestens 1500 Wörtern. Das Exposé muss eine Beschreibung des Themas, eine Erläuterung des Diskussionsstandes in Rechtsprechung und Schrifttum sowie einen Ausblick auf die geplante Herangehensweise und die verfolgten Lösungsansätze enthalten. Dem Exposé muss ein Verzeichnis der wesentlichen Literaturquellen beigefügt werden.

Das Exposé ist zusammen mit einem aktuellen Lebenslauf sowie Scans der relevanten Zeugnisse und Prüfungsleistungen per E-Mail einzureichen.