Letzte Woche waren Prof. Dr. Susanne Beck und ihr wissenschaftlicher Mitarbeiter Maximilian Nussbaum auf Einladung des BMJ in Berlin.
Zusammen mit anderen Mitgliedern einer, von Prof. Dr. Elisa Hoven (Leipzig) ins Leben gerufenen, Expert:innen-Gruppe diskutierten sie mit Mitarbeiter:innen des BMJ, die im Laufe des letzten Jahres erarbeiteten, Vorschläge der Gruppe zur Anpassung der Ehrschutzdelikte.
Im Zentrum standen die Fragen danach, ob die Ehrschutzdelikte – insbesondere im Internet – neben der Ehre auch das Meinungsklima oder die individuelle Meinungsäußerungsbereitschaft schützen, ob gruppenbezogene Beleidigungen eines Qualifikationstatbestandes bedürfen und ob die nicht-körperliche sexuelle Belästigung, insbesondere das sog. „Catcalling“ gesondert unter Strafe gestellt werden sollte.
Maximilian Nussbaum hat kritisch zur jungen Strafnorm der verhetzenden Beleidigung gem. § 192a StGB vorgetragen und den Hannoveraner Reformvorschlag präsentiert. Die im Rahmen der Projektarbeit entstandenen Texte werden im nächsten Jahr veröffentlicht.