Am Donnerstag, den 24.01.2019 fand um 18:00 Uhr eine Veranstaltung im Rahmen der Ringvorlesung „Jenseits des Staates – Über das Zusammenwirken von staatlichem und nicht-staatlichem Recht“ des Instituts für rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung statt. Frau Prof. Dr. Iris Eisenberger, M.Sc. (LSE) von der Universität für Bodenkultur Wien referierte zum Thema „Living Labs und Standardsetzung“.
Frau Eisenberger ging zunächst anhand einiger Beispiele wie der Paketzustellung mittels Drohnen, digitalen Gesundheitsanwendungen wie dem Burkina Faso Malaria Test, aber auch Blockchainanwendungen darauf ein, was in Experimentierräumen geschieht. Living Labs sind Reallabore, also Experimentierräume, die eine neuartige Kooperationsform zwischen Zivilgesellschaft und Wissenschaft darstellen, in denen neue Technologien bzw. Innovationen getestet werden.
Weiterhin stellte Frau Eisenberger die möglichen Modelle zur rechtlichen Regulierung dieser Experimentierräume vor. Hierzu zählen Experimentierklauseln, Experimentiergesetze, aber auch experimentelle Gesetzgebung und Gesetzgebungsexperimente sowie smarte und adaptive Regulierung. Als eine wesentliche Herausforderung der rechtlichen Regulierung von Living Labs nannte Frau Eisenberger die Vermischung von regulatorischer Forschungs- und Infrastrukturprojekt- bzw. Technologiezulassungslogik. Relevant werden in diesem Zusammenhang auch Fragen, die die Standardsetzung betreffen, wie die Frage von wem diese Standards gesetzt werden (Staat, Gesellschaft, Industrie, Forschung), wie der Schutz von Rechtsgütern und der Rechtsschutz erfolgen und wie hinsichtlich der Zuweisung von Verantwortung und Partizipation vorgegangen werden soll.
Abschließend schlug die Referentin als Lösung für das Spannungsfeld, das aus der Vermischung unterschiedlicher Systemlogiken entstehe, eine parallele Erprobung technologischer und regulatorischer Instrumente durch ko-kreative adaptive Regulierungsmodelle vor. Hierdurch kann Partizipation hergestellt und die nötige Flexibilität für Innovationen gewährleistet werden. Auch sind schnellere Reaktionen bei Gefährdungen möglich.
Im Anschluss an den Vortrag bestand Gelegenheit zur Diskussion. In dieser wurde unter anderem auf den Bezug des Gesagten zu anderen Regelungen jenseits des Staates und die Schwierigkeiten des bestehenden Rechtssystems und des heutigen Rechtsbegriffs, auf technische Innovationen zu reagieren, eingegangen.