Vom 23. bis zum 25. Mai 2019 fand der 27. Jahreskongress der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für außenklinische Beatmung (DIGAB e.V.) statt. Dort referierte Frau Ass. iur. Daniela Sprengel in zwei Vorträgen zur juristischen Perspektive des Einsatzes von Medizinprodukten.
Der erste Vortrag „Risikobewertung und Einwilligung in der Medizin- aus juristischer Sicht“ erläutert ausführlich Grundlagen der Einwilligung einer Person. Diese wurden im medizinischen Kontext veranschaulicht an der Einwilligung eines Patienten in eine Behandlung. Schwerpunkte waren hier der Inhalt und Umfang der Einwilligung. Thematisiert wurde auch das sogenannte erlaubte Risiko, welches einer jeden Handlung innewohnt und allgemein akzeptiert werden muss.
Hierauf baute der zweite, sich direkt anschließende Vortag auf: „Risiko und Fahrlässigkeit in der Medizin- aus juristischer Sicht“. Das Ausgangsszenario (der Patient willigt in eine Behandlung ein) wurde um den Schadensfall erweitert. Im Folgenden wurde die in der medizinischen Praxis besonders relevante Fahrlässigkeitshaftung thematisiert. Die Referentin hat Grundlagen erläutert und auch Bezug genommen auf das im vorherigen Vortrag Gesagte: Wenn in ein bestimmtes Risiko eingewilligt wurde, muss die Verwirklichung des Schadens auch akzeptiert werden. Um dies für alle Seiten möglichst gut und transparent zu gestalten, wurden weitere Denkanstöße und praktische Tipps gegeben.
Im Anschluss konnte das interdisziplinäre Fachpublikum, aber auch betroffene Patienten Fragen und Anmerkungen mit der Referentin austauschen.